- Pauschalbesteuerung
- Pauschalbesteuerung,Pauschbesteuerung, ein vereinfachendes Verfahren der Bestimmung der Steuerschuld, bei dem auf die Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage des Einzelfalles beziehungsweise auf die Berechnung der Steuerschuld anhand des Steuertarifes (mit gestaffelten Steuersätzen) verzichtet wird und statt dessen pauschale Werte verwendet werden. Ein pauschaler (einheitlicher) Steuersatz kann in einer Reihe von Fällen bei der Lohnstuer angewendet werden (z. B. Pauschalierung der Lohnsteuer für kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte gemäß § 40 a EStG), ferner bei der Berechnung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern für bestimmte (kleinere) Einfuhrsendungen (Pauschalierung der Eingangsabgaben). Daneben gibt es verschiedene Pauschalberechnungen bei einzelnen Schritten der Berechnung der Einkommensteuer (z. B. Ermittlung des Wertes der privaten Benutzung betrieblicher Pkw [Dienstwagenbesteuerung] gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- beziehungsweise Betriebsstätte gemäß § 4 Absatz 5 Nummer 6 EStG) und der Umsatzsteuer (pauschaler Vorsteuerabzug gemäß §§ 23, 24 UStG) sowie den Ansatz von Pauschbeträgen anstelle des Einzelnachweises bei einkommensteuerlichen Abzugsmöglichkeiten: Werbungskosten (u. a. bei Reisekosten), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Für Steuerpflichtige, deren tatsächliche Abzüge bei Einzelnachweis geringer ausfielen, bedeutet ein Pauschbetrag eine Steuervergünstigung. Je höher derartige pauschale Abzugsbeträge angesetzt werden, desto größer sind die dadurch erzielten Einsparungen an Verwaltungsaufwand. Zugleich nimmt aber mi hoch angesetzten Pauschbeträgen der Steuerausfall fütr den Fiskus zu.
Universal-Lexikon. 2012.